Wiesn-Crash-Kurs
1. Man geht nicht "zur Wiese" oder "zum Oktoberfest", sondern "auf d`Wiesn".
2. Um Verständigungsschwierigkeiten mit dem Service-Personal
vorzubeugen und Diskussionen zu vermeiden, sollte sich die Konversation auf den
Satz " No a Maß! " beschränken.
3. Um die Hände für das Klatschen geschmeidig zu halten ,
empfiehlt es sich, das "Hendl" (= Brathähnchen) nicht mit dem
Besteck zu sezieren.
Die Kellnerin instruiert man mit : "I iss liaba mit de Finga".
4. Wer seinen hart erkämpften Sitzplatz nur vorübergehend verlässt,
verabschiedet sich mit der Optionsaussage "I geh zum bisln"
5. Die Anfrage "ist der Platz noch frei?" wird prinzipiell
nie mit "nein" beantwortet,
sondern bayrisch-diplomatisch mit " do kemman no welche" abgeschmettert.
6. Regel 5 tritt ausser Kraft, wenn es sich bei dem/der
Anfragenden um eine Person vom Kaliber Traumfrau/Traumann handelt.
Vorsicht Falle: versichern Sie sich, daß die Person nicht als
Lockvogel dient, und...
a)10 halbbewustlose Italiener bzw.
b) 5 abgestürzte "Europe in 10 days"-Amerikanerinnen im Schlepptau hat.
Bedingungslos und herzlich willkommen geheissen werden Personen,
die offensichtlich über ein größeres Kontingent an
Bier-Gutscheinen verfügen.
Erkundigen Sie Sich nach dem Vornamen, um ihn hochleben zu lassen.
7. Den Anweisungen der Ordner (= glasige Augen und
Dienstmütze) ist Folge zu leisten.
Sie dienen Ihrer Sicherheit ( zumindest solange die sich
selbst auf den Beinen halten können)
8. Größere Distanzen innerhalb bzw.ausserhalb des Bierzeltes
können mit dem Satz "I muas schbeim"! (=Ich kotze gleich!) wesentlich schneller
zurückgelegt werden.
Solltet ihr euch mit Kolleginnen und Kollegen bzw.
Vorgesetzten privat "auf da Wiesn" treffen, gilt Regel 9. und 10. verbindlich:
9. Ab 21.00 Uhr bzw. 1,8 Promill gilt für jeden Mitarbeiter
seine wahre Identität zu verbergen und sich gegebenenfalls als
Worldcom-Mitarbeiter auszugeben.
10. Verbrüderungen, Liebesschwüre und Versprechungen, z.B. auf
Gehaltserhöhung, können auf dem Oktoberfest bedenkenlos
ausgesprochen werden, da sie mit Beginn des nächsten Kalendertages verjähren.
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