das Eingangsposting lautete :
Kreditinstitute kassieren für die Gewährung eines Konsumentenkredits bis zu 3,5 Prozent Bearbeitungsgebühren. Dies können im Einzelfall einige Hundert Euro sein. Wenn Sie diese Erfahrung leider auch machen mussten, haben wir gute Neuigkeiten für Sie.
Kreditbearbeitungsentgelte sind unzulässig –
Sparkasse nimmt Revision vor Bundesgerichtshof zurück
Mehrere Oberlandesgerichte haben entschieden: Kreditbearbeitungsentgelte sind unzulässig! Die Prüfung von Zahlungsfähigkeit – der sogenannten Bonität – und Sicherheiten des Kunden sowie die Vorbereitung des unterschriftsreifen Vertrags, um eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung sicherzustellen, liege im alleinigen Interesse der Bank oder Sparkasse, so die Richter. Und sie schlussfolgern: „Hierfür darf vom Kunden kein Extra-Entgelt gefordert werden.” Entsprechende Klauseln im „Kleingedruckten” sind unzulässig. Einige Kreditinstitute gehen bereits mit gutem Beispiel voran und berechnen ihren Kunden keine Kreditbearbeitungsentgelte mehr.
Verbraucher haben jetzt noch bessere Chancen, ihr bereits bezahltes Geld zurückzubekommen: Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, welches die Berechnung von Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehensverträge für rechtswidrig erklärte, ist nach Rücknahme der Revision durch die Sparkasse rechtskräftig geworden. Allerdings: Endgültige Rechtsklarhei in dieser Frage wird es erst mit einer grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs geben.
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Liebe GrüßeCompumouse