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| Thema: Der ganz normale Schwachsinn der Beamten Sa 13 Dez 2008 - 22:52 | |
| Der Ziegenfall von ZeißigZwei Ziegen in einem Trinkwasserschutzgebiet - laut Behörde ein fragwürdiger Nährstoffeintrag. Nun muss der Ziegenhalter die "Hinterlassenschaften" seiner Tiere dokumentieren.
Steffen Modsching sucht nach einer eher unappetitlichen Sache. Er sucht nach den Hinterlassenschaften von Oskar und Lieschen, seinen beiden Hausziegen. Steffen Modsching sucht Ziegenköddel.
Nährstoffeintrag? Ziegenmist, sagt Steffen Modsching dazu. Und dieser Mist darf hier nicht einfach so liegen bleiben. Das Problem: Die Tiere weiden in einem Trinkwasserschutzgebiet, Zone 2. Glaubt man dem Amt, dann ist Weidehaltung in solch einem Gebiet generell verboten. Es sei denn, Steffen Modsching stellt das corpus delicti, also den Nährstoffeintrag, fest. Und danach fahndet er nun seit Tagen. Seltsam nur, das Amt erlaubt ausdrücklich: Angepflockt und am Tage dürfen die Ziegen ganz ohne Auflagen das Unvermeidliche fallen lassen. Dabei frei herumlaufen, das dürfen sie nicht.Quelle darf man im wald nun noch oder nicht...wegen 15 kilo pro jahr sollt man schon mal ne höher instanz einschalten...wenn man überfordert is,... |
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